AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz beider Vertragsparteien. Sie sollen Missverständnisse und Unklarheiten beseitigen. Die Zusammenarbeit basiert auf einer vertrauensvollen und offenen Basis.

§1 Geltungsbereich

Die Freie Rednerin Michaela Seidel, Jägerweg 3A, 31171 Nordstemmen (genannt Auftragnehmerin) bietet Reden für Freie Trauungen, Willkommensfeiern, Familienfeiern und Moderationen eigenkreativ erstellt als Dienstleistung an.

Der Vertrag endet durch Erbringen der letzten Leistungen sowie Begleichung aller Rechnungen.

Geschäftsbedingungen des Kunden (genannt Auftraggeber) werden nicht Vertragsinhalt. Einem ausdrücklichen Widerspruch durch die Auftraggeberin bedarf dies nicht.

Jegliche durchgeführten Aktionen und Zeremonien haben keine rechtliche Bindung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Nach Kontaktaufnahme und Mitteilung des Wunschtermins durch den Auftraggeber findet ein erstes unverbindliches Kennenlernen statt. Voraussetzung ist dabei, dass der genannte Wunschtermin noch nicht vergeben ist.

Nach dem ersten unverbindlichen Treffen entscheiden beide Parteien für sich, ob eine Zusammenarbeit erfolgen soll. Dafür wird eine Mitteilungsfrist von 5 Tagen festgelegt. Sollte in dieser Zeit keine Zusage erfolgen, gilt dies als Absage.

Bei der positiven Entscheidung beider Parteien erstellt die Auftragnehmerin einen Vertrag, in dem das Honorar und alle wichtigen Informationen für die gewünschte Dienstleistung enthalten sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Unterschrift des Auftraggebers innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Wann eine Zahlung von 50 % des vereinbarten Honorars zur Terminreservierung fällig wird, erfolgt nach Absprache. Dies wird im Vertrag festgehalten und mit einer Rechnung übermittelt. Der vereinbarte Restbetrag wird 6 Wochen vor dem Durchführungstermin der vereinbarten Leistung unaufgefordert und ohne Erstellung einer weiteren Rechnung fällig.

Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an.

Sollten die Zeiten für Besprechung, Planung und Erbringung der Leistung kürzer ausfallen, z. B. bei Trauerreden, Willkommensfeiern, erfolgt eine individuelle Vereinbarung und die Zahlungsziele werden entsprechend angepasst.

§ 3 Leistungsumfang

Alle zu erbringenden Leistungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Sollten sich Datum, Uhrzeit und / oder Ort der vereinbarten Leistung (freie Trauung, Willkommensfest, etc.) ändern, ist dies unverzüglich der Auftragnehmerin mitzuteilen. Sollte es zu großen zeitlichen Differenzen kommen, im Rahmen von Abweichungen von mehr als 1,5 Stunden zur vereinbarten Uhrzeit, hat die Auftragnehmerin das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.

Alle anfallenden Leistungen in Bezug auf die GEMA, Künstlersozialkasse, etc. werden vom Auftraggeber getragen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin unverzüglich mit allen wichtigen und notwendigen Unterlagen und Informationen auszustatten, welche für die Leistungserbringung notwendig sind.

Für die Durchführung der vereinbarten Leistung ist durch den Auftraggeber für Regenschutz, Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Einflüssen zu sorgen. Erfolgt dies nicht, kann eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantiert werden.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, zur vereinbarten Erbringungszeit und am vereinbarte Erbringungsort auszuführen.

§ 4 Rücktritts- und Kündigungsrecht

Für den Auftraggeber:

Die Rücktrittsfrist vom geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber beginnt mit dem Tage des Vertragsabschlusses und beträgt 14 Tage. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Bei Rücktritt oder Kündigung des Auftraggebers bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden 100 % des vereinbarten Honorars bei Rücktritt oder Kündigung durch den Auftraggeber fällig.

Bis dahin angefallene Fahrt- oder Mehraufwandskosten müssen zu 100 % erstattet werden.

Für die Auftragnehmerin:

Die Auftragnehmerin behält sich vor, den vereinbarten Vertrag ebenfalls 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen zu können. Bis dahin geleistete Zahlungen vom Auftraggeber werden zu 100 % von der Auftragnehmerin erstattet.

Werden die vereinbarten Honorare und eventuell weitere angefallene Kosten nicht fristgerecht durch den Auftraggeber beglichen, kann die Auftragnehmerin fristlos den Vertrag kündigen, bzw. davon zurücktreten. Bis dahin erfolgte Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Sollte die Auftragnehmerin aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z. B. Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Verwandten, Höhere Gewalt, etc.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen können, erfolgt die umgehende Information des Auftraggebers. Sollte ein fertiges Redemanuskript vorliegen, wird dies an den Auftraggeber übermittelt.

Dieses darf dann von anderen Personen zur Durchführung der Zeremonie verwendet werden. Dafür werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bisher berechnete Anfahrtskosten und ggf. Spesen werden nicht zurückerstattet.

Wenn gewünscht, versucht die Auftragnehmerin einen Ersatz durch Anfrage an andere Redner zu finden. Dies kann allerdings nicht garantiert werden.

§ 5 Honorare, Kosten und Reisekosten

Für die vereinbarten Leistungen wird ein pauschales Honorar vereinbart. Dieses richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Fahrtkosten fallen nach Vertragsannahme gegebenenfalls für das Vorgespräch und für den vereinbarten Leistungstag an. Diese werden mit der Leistung in dem pauschalen Honorar zusammengefasst. Sollten eventuell weitere Gesprächs- und Besichtigungstermine gewünscht, werden dafür anfallende Fahrtkosten gesondert in Rechnung gestellt.

Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, trägt der Auftraggeber sämtliche damit verbundene Kosten, inclusive der Reisekosten. Die Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension mit Mittelklassestandard ist dabei Voraussetzung.

Generell gilt, vom Auftraggeber ist zu zahlen, was im Einzelnen explizit im Vertrag vereinbart wird.

§ 6 Urheberrecht

Die von der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbarten Werke, die geistigen Ideen und die Zeremonie selbst unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Auftraggeber in keiner anderen als der vereinbarten Form genutzt werden. Videoaufnahmen mit Ton und deren Nutzung müssen mit der Auftraggeberin schriftlich vereinbart werden.

§ 7 Sonstiges 

Für die eventuell gewünschte musikalische Begleitung (CD, Livemusik, o. Ä.) und notwendiges Material für die Durchführung von Zeremonien hat der Auftraggeber selbst zur sorgen und trägt dafür auch die Kosten.

Das Engagement der Auftragnehmerin beschränkt sich auf die Durchführungszeit der vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch darüber hinaus besteht prinzipiell nicht. Sollten Fotoaufnahmen nach der Zeremonie mit der Auftragnehmerin gewünscht sein und diese sich im zeitlichen Rahmen von 1 Stunde bewegen, steht die Auftragnehmerin dafür zur Verfügung.

Der Auftraggeber überlässt der Auftragnehmerin dafür Fotos oder vereinbarte Videos zur Veröffentlichung auf ihrer Homepage (gern auch anonym).

§ 8 Datenschutz

Die Hinweise zum Datenschutz sind Bestandteil des Vertrages und werden gesondert aufgeführt.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eine Haftung von der Auftragnehmerin für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn, Verzögerung und Ausführungsmängel aufgrund einer unklaren, falschen oder unverständlichen Auftragserteilung oder/und Übermittlung für welche der Auftraggeber zuständig ist, ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Haftung und eventueller Schadenersatz begrenzen sich auf die Höhe des Auftragswertes sowohl für eventuelle Mängel wie auch auf Nichterfüllung des Vertrages.

Gerichtsstand / Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt das deutsche Recht.

Sollte eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.